Ernährungsberatung Stephanie Euler

Individuelle Ernährungsberatung, Kochkurse, betriebliche Gesundheitsförderung, Abnehmkurse, Kochevents. Kostenübernahme durch Krankenkasse möglich!

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ernährungsberatung Stephanie Euler

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Ernährungsberatung. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese als allein verbindlich für die vertragliche Beziehung an.

2. Angebots- und Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldung und ebenfalls schriftlicher Bestätigung zu Stande. Die Anmeldungen bei Gruppenberatungen und Seminaren werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Einzeltermine werden individuell vereinbart.

3. Rücktritt vom Vertrag

Der Auftragnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder der Berater ausfällt.

Werden Aufträge storniert – gleich aus welchen Gründen – so hat der Auftragnehmer das Recht, die bis dahin angefallenen Kosten nach Aufwand zu berechnen. Ebenso ist es mit Terminen, die nicht eingehalten werden und nicht rechtzeitig abgesagt werden.

4. Bescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Seminarstunden besucht wurden. Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung ist das vollständige Begleichen der offenen Rechnung.

5. Preisgestaltung

Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise sind verbindlich. Von ihnen darf ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung nicht abgewichen werden.

Der Auftraggeber hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die durch eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen.

6. Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Beratungsleistung. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig.

Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die vom Auftragnehmer vergebene Teilnehmer-/Kundennummer und die Rechnungsnummer, sowie Namen und Vornamen anzugeben. Das Risiko infolge fehlender Zuordnungsbegriffe evtl. nicht richtig zugeordneter Zahlungseingänge trägt der Kunde.

Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Bei Nichtzahlung nach der ersten Zahlungserinnerung beauftragt der Auftragnehmer eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso. Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten trägt der Schuldner.

7. Pflichten der Vertragspartner

Die Diätassistentin ist bemüht, alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und dem neuesten Stand der Ernährungsmedizin auszuführen.

Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernimmt die Diätassistentin nicht. Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum großen Teil außerhalb des Einflussbereiches der Diätassistentin und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Auftraggebers ab. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Qualitätsrichtlinien erfolgen nach den Qualitätsstandards des VDD e.V. (Verband der Diätassistenten – Deutscher Berufsverband e.V.) und den Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Ständige Fort- und Weiterbildung ist selbstverständlich. Diätassistenten unterliegen gemäß Strafgesetzbuch § 203 der Schweigepflicht!

Der Kunde hat die Pflicht, vollständige Angaben bezüglich etwaiger Vorerkrankungen, aktueller Krankheiten, Medikationen und sonstiger ärztlicher Behandlungen sowie Diäten und anderer Ernährungsberatungen zu machen. Im Erstgespräch erklärt sich der Patient schriftlich damit einverstanden, dass der Hausarzt oder der überweisende Facharzt gegenüber dem Auftragnehmer von der Schweigepflicht entbunden wird.

Der Auftragnehmer empfiehlt allen Kunden während der Teilnahme an der Beratung, regelmäßig ihren Arzt aufzusuchen und Kontrolluntersuchungen durchführen zu lassen.

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass eine Ernährungsberatung /- therapie keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung sowie regelmäßige Kontrolluntersuchungen ersetzen kann.

8. Schutz des Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen der Ernährungsberatung von der Diätassistentin angefertigte Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber erhält in soweit das unwiderrufliche, uneingeschränkte und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen.

9. Abwicklung der Ernährungsberatung

Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolgs. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen beantwortet wurden.Der Auftraggeber erhält eine Leistung, die nach Erbringung bzw. Erhalt nicht mehr rückgabefähig ist. Die Ausübung eines Widerrufsrecht nach Erhalt der Leistung ist daher nicht möglich.

10. Haftung für Schäden

Werden Anleitungen vom Auftragnehmer und Informationen vom Kunden nicht eingehalten oder wurden eigenmächtige Änderungen seitens des Kunden an den Beratungsunterlagen vorgenommen, besteht keine Haftung.

Der Auftragnehmer haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben der Kunden.

Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

11. Speicherung von Daten

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden.

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Zahlungsort ist 34633 Ottrau – Görzhain, Rimbergstraße 7.

Sollten diese AGB einzelne Bestimmungen aufweisen, die unwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, wirksam ist und deren Sinn und Zweck in anlehnender Weise erfüllt. Gleiches gilt bei auftretenden Rechtslücken.