Ernährungsberatung
Mit der Ernährung kann man viele Krankheiten positiv beeinflussen. Gerne berate ich Sie einzeln oder in der Gruppe auf ärztliche Verordnung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen (therapeutische Ernährungsberatung nach § 43 SGBV) wie z.B.
- Übergewicht
- Essstörungen
- Nahrungsmittelintoleranzen
- Histamin
- Fruktose
- Laktose
- Ernährung bei Mangel an bestimmten Nährstoffen (z.B. Eisenmangel)
- Sodbrennen oder Reflux
- Hyperurikämie / Gicht
- Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Arteriosklerose
- Fettstoffwechselstörungen wie z.B. erhöhte Cholesterinwerte
- Magenschleimhautentzündung
- Ernährung nach Magen-OP
- Durchfall oder Verstopfung
- Divertikulose
- Ernährung nach Darm-OP
- Ernährung bei Gallensteinen oder Nierensteinen
- Diabetes melitus
- Osteoporose
- Ernährung bei Lebererkrankungen
- Ernährung bei Multipler Sklerose
- …
Außerdem berate ich Sie gerne zum Thema Ernährung von Kindern (z.B. was tun, wenn mein Kind kein Obst isst, einseitige Ernährung, wie koche ich den ersten Brei selbst, …).
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei therapeutischer Ernährungsberatung auf ärztliche Verordnung ca. 80- 90 % der Kosten. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach oder wenden Sie sich an mich.
Termine nach Vereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Ich freue mich auf Sie!